Finanzielle Hilfen für Familien
Manche Familien haben wenig Geld.
Das kann verschiedene Gründe haben.
Nach der Geburt arbeiten viele Eltern nicht.
Sie kümmern sich um das Kind.
In der Zeit verdienen Sie kein Geld.
Dann brauchen Sie Unterstützung.
Manche Eltern kümmern sich alleine um Ihr Kind.
Dann haben sie weniger Geld als Paare.
Es gibt finanzielle Hilfen für Familien.
Das heißt:
Die Familien bekommen Geld.
Manche Hilfen sind regelmäßige Zahlungen.
Zum Beispiel Kinder-Geld oder Eltern-Geld.
Andere Hilfen bieten Rabatte.
Zum Beispiel die Ludwigsburg Card
Man kann damit Geld sparen.
Diese Seite dient als Übersicht.
Sie soll Sie nur informieren.
Rechts-gültige Texte sind die Gesetze.
Sie haben Fragen?
Dann wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Ansprech-Personen.
Oder schauen Sie auf der Seite vom Familien-Portal.
Hilfen für alle Familien
Die Texte sind noch in schwerer Sprache!
Mutterschafts-Geld
Mutterschafts-Geld bekommen erwerbstätige Frauen.
Sie bekommen es während der Zeit der gesetzlichen Schutz-Fristen.
Die Schutz-Fristen sind vor und nach der Entbindung.
Eltern-Geld
Eltern-Geld ist eine staatliche Förderung.
Sie gleicht fehlendes Einkommen aus.
Zum Beispiel:
Wenn Eltern nach der Geburt ihres Kindes zu Hause bleiben und ihr Kind betreuen.
Öffnungszeiten
Telefonische Erreichbarkeit
Kinder-Geld
Kinder-Frei-Betrag
Hilfen für Familien mit wenig Geld
Die Texte sind noch in schwerer Sprache!
Kinder-Zuschlag (KiZ)
Der Kinder-Zuschlag ist eine Leistung für Familien mit kleinem Einkommen.
Sie können den Kinder-Zuschlag bekommen, wenn
- das Kind unter 25 Jahre alt ist
- das Kind nicht verheiratet ist
- das Kind keinen Partner hat
- das Kind bei Ihnen im Haushalt lebt
- Ihr monatliches Einkommen eine bestimmte Grenze nicht übersteigt
Kinder-Wohn-Geld
Kinder-Wohn-Geld ist ein besonderes Wohn-Geld.
Eltern können es bekommen, wenn:
- die Eltern Arbeitslosen-Geld II (ALGII) beziehen
- das Kind eigenen Lebens-Unterhalt bezieht.
Kinder-Geld oder Unterhalt werden dabei als Einkommen des Kindes gezählt.
Hilfen für Allein-Erziehende
Entlastungs-Betrag
Kindes-Unterhalt
Unterhalt ist Pflicht.
Das heißt: Man muss eine Person unterstützen.
Wer mehr verdient zahlt dem anderen Unterhalt.
Die Unterhalts-Verpflichtung gegenüber den Kindern besteht für beide Eltern-Teile.
Man unterscheidet:
- Betreuungs-Unterhalt
- Bar-Unterhalt
Das Kind lebt bei einem Eltern-Teil.
Der Eltern-Teil ist für die Betreuung und Pflege zuständig.
Man sagt: Er leistet Betreuungs-Unterhalt.
Der andre Eltern-Teil muss finanzielle Leistungen erbringen.
Er gibt dem anderen Eltern-Teil Geld.
Man sagt: Er leistet Bar-Unterhalt.
Die Höhe des Bar-Unterhalts richtet sich nach Einkommen und Vermögen beider Eltern-Teile.
Unterhalts-Vorschuss
Unterhalts-Vorschuss ist eine staatliche Leistung.
Diese Leistung gilt für Kinder von Allein-Erziehenden.
Das hilft, die finanzielle Lebens-Grundlage des Kindes zu sichern.
Unterhalts-Vorschuss wird gezahlt, wenn der andere Elternteil nicht, nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt zahlt.
Hilfen für den Besuch von Kita und Schule
Staffelung der Betreuungs-Kosten
Für einen Platz in einer Kinder-Tages-Einrichtung oder Schulkind-Betreuung werden Gebühren erhoben.
Diese Gebühren können niedriger werden, wenn mehrere Kinder im Haushalt leben.
Diese Kinder müssen jünger als 18 Jahre sein.
Eine Ermäßigung wird bei der Anmeldung automatisch berücksichtigt und im Betreuungs-Vertrag festgehalten.
Sie müssen keinen zusätzlichen Antrag stellen.
Weitere Informationen
Übernahme der Betreuungs-Kosten
Das Jugend-Amt kann Kosten für die Kinder-Betreuung ganz oder teilweise übernehmen.
Das ist abhängig von der Höhe des Einkommens.
Und vom Alter des Kindes.
Wo kann man den Antrag stellen?
Landratsamt Ludwigsburg
Unterhaltsvorschuss, Kindertagespflege GT 408
Hindenburgstr. 40
71638 Ludwigsburg
Tel. 07141 144-42776
unterhaltsvorschuss@landkreis-ludwigsburg.de
Kompetenzzentrum Kindertagesbetreuung GT 40K
Martin-Luther-Straße 26
71636 Ludwigsburg
Tel. 07141 144-2103
info@tageseltern-lb.de
Fachstelle für Alleinerziehende
Hindenburgstr. 40
71638 Ludwigsburg
Tel. 07141 144-42725 oder 07141 144- 42781
Internetseite der Fachstelle für Alleinerziehende (in schwerer Sprache)
Hilfen zur Bildung und Teilhabe
Bildungs- und Teilhabe-Paket (BuT)
Alle Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sollen gleich-berechtigt Angebote in Schule und Freizeit nutzen können.
Auch wenn sie aus ärmeren Familien kommen.
Zum Beispiel:
Wenn die Familie Sozial-Leistungen bekommt.
Wenn die Familie wenig Einkommen hat.
Ludwigsburg Card
Mit der Ludwigsburg Card zahlt man weniger oder gar nichts.
Zum Beispiel:
Gebühren-Befreiung für Bildungs-Angebote.
Gebühren-Befreiung für Betreuungs-Angebote.
Gebühren-Befreiung für Kultur-Angebote.
Gebühren-Befreiung für Sport-Angebote.
Öffnungszeiten
Telefonische Erreichbarkeit
Landes-Familien-Pass
Mit dem Landes-Familien-Pass können Familien kulturelle Orte besuchen.
Zum Beispiel Schlösser, Gärten und Museen.
Der Landes-Familien-Pass gilt für Baden-Württemberg.
Für den Besuch zahlt man dann weniger oder gar nichts.
Man kann den Landes-Familien-Pass 20 Mal im Jahr nutzen.

