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Finanzielle Hilfen für Familien

Manche Familien haben wenig Geld.
Das kann verschiedene Gründe haben.

Nach der Geburt arbeiten viele Eltern nicht.
Sie kümmern sich um das Kind.
In der Zeit verdienen Sie kein Geld.
Dann brauchen Sie Unterstützung.

Manche Eltern kümmern sich alleine um Ihr Kind.
Dann haben sie weniger Geld als Paare.

Es gibt finanzielle Hilfen für Familien.
Das heißt: 
Die Familien bekommen Geld.
Manche Hilfen sind regelmäßige Zahlungen.
Zum Beispiel Kinder-Geld oder Eltern-Geld.
Andere Hilfen bieten Rabatte.
Zum Beispiel die Ludwigsburg Card
Man kann damit Geld sparen.

Diese Seite dient als Übersicht.
Sie soll Sie nur informieren.
Rechts-gültige Texte sind die Gesetze.
Sie haben Fragen?
Dann wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Ansprech-Personen.

Hilfen für alle Familien

Die Texte sind noch in schwerer Sprache!

Mutterschaftsgeld

Mutterschaftsgeld bekommen erwerbstätige Frauen während der Zeit der gesetzlichen Schutzfristen vor und nach der Entbindung

Bundesversicherungsamt
Friedrich-Ebert-Allee 38
53113 Bonn
Telefon (02 28) 6 19-0
Fax (02 28) 6 19-18 70

Elterngeld

Elterngeld ist eine staatliche Förderung.
Sie gleicht fehlendes Einkommen aus, wenn Eltern nach der Geburt ihres Kindes zu Hause bleiben und ihr Kind betreuen.

Soziales
Obere Marktstraße 1
71634 Ludwigsburg
Telefon (0 71 41) 9 10-30 40
Fax (0 71 41) 9 10-25 44

Öffnungszeiten

Telefonische Erreichbarkeit

Montag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Kindergeld

Kindergeld bekommen alle Eltern und auch alleinerziehende Elternteile.
Es soll den Eltern als finanzielle Unterstützung dienen.
Mit dem Geld sollen die Eltern ihren Kindern zum Beispiel eine gute Bildung ermöglichen.

Familienkasse Baden-Württemberg Ost Standort Ludwigsburg
Stuttgarter Straße 55
71638 Ludwigsburg
Telefon +0 80 04 55 55 30 ()
Fax (0 71 41) 1 37-5 61

Kinderfreibetrag

Der Staat unterstützt Eltern mit dem sogenannten Kinderfreibetrag: 8.388 Euro dürfen Eltern pro Kind im Jahr 2021 verdienen und einnehmen, ohne dafür Steuern zu zahlen.

Finanzamt Ludwigsburg
Alt-Württemberg-Allee 40
71638 Ludwigsburg
Telefon +07 14 11 80 ()
Fax (0 71 41) 18-21 05

Hilfen für Familien mit wenig Geld

Die Texte sind noch in schwerer Sprache!

Kinder-Zuschlag (KiZ)

Der Kinder-Zuschlag ist eine Leistung für Familien mit kleinem Einkommen.
Sie können den Kinder-Zuschlag bekommen, wenn

  • das Kind unter 25 Jahre alt ist
  • das Kind nicht verheiratet ist
  • das Kind keinen Partner hat
  • das Kind bei Ihnen im Haushalt lebt
  • Ihr monatliches Einkommen eine bestimmte Grenze nicht übersteigt
Familienkasse Baden-Württemberg Ost Standort Ludwigsburg
Stuttgarter Straße 55
71638 Ludwigsburg
Telefon +0 80 04 55 55 30 ()
Fax (0 71 41) 1 37-5 61

Kinder-Wohn-Geld

Kinder-Wohn-Geld ist ein besonderes Wohn-Geld.
Eltern können es bekommen, wenn:

  • die Eltern Arbeitslosen-Geld II (ALGII) beziehen
  • das Kind eigenen Lebens-Unterhalt bezieht.

Kinder-Geld oder Unterhalt werden dabei als Einkommen des Kindes gezählt.

Wohngeld und Wohnberechtigung Stadt Ludwigsburg
Obere Marktstr. 1
71634 Ludwigsburg
Telefon (0 71 41) 9 10-30 45
Fax (0 71 41) 9 10-25 44

Hilfen für Allein-Erziehende

Entlastungsbetrag

Der Entlastungs-Betrag ist ein Steuerfreibetrag.
Er steht zu, wenn man ein Kind hat, das im eigenen Haushalt lebt und das man ohne Partner erzieht.
Der Entlastungs-Betrag für Allein-Erziehende senkt die Steuer-Belastung.

Finanzamt Ludwigsburg
Alt-Württemberg-Allee 40
71638 Ludwigsburg
Telefon +07 14 11 80 ()
Fax (0 71 41) 18-21 05

Kindes-Unterhalt

Unterhalt bezeichnet die Verpflichtung, eine Person zu unterstützen. 
‌Die finanziell stärkere leistet der finanziell schwächeren Person Unterhalt.
Die Unterhalts-Verpflichtung gegenüber den Kindern besteht für beide Elternteile.
Man unterscheidet Barunterhat und Betreuungsunterhalt.
Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, ist für die Betreuung und Pflege zuständig. Er leistet Betreuungsunterhalt.
Der andre Elternteil muss finanzielle Leistungen erbringen. Er leistet Barunterhalt.
Die Höhe des Barunterhalts richtet sich nach Einkommen und Vermögen der Elternteile.

Amtsgericht Ludwigsburg
Schorndorfer Straße 39
71638 Ludwigsburg
Telefon (0 71 41) 49 87-99
Fax (0 71 41) 49 87-60 50

Unterhalts-Vorschuss

Unterhalts-Vorschuss ist eine staatliche Leistung.
Diese Leistung gilt für Kinder von Alleinerziehenden.
Das hilft, die finanzielle Lebensgrundlage ihres Kindes zu sichern.
Unterhalts-Vorschuss wird gezahlt, wenn der andere Elternteil nicht, nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt zahlt.

Landratsamt Ludwigsburg
Hindenburgstraße 40
71638 Ludwigsburg
Telefon (0 71 41) 1 44-0
Fax (0 71 41) 1 44-3 96

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit

Einzelne Fachbereiche bieten abweichende Öffnungszeiten an.
Montag bis Freitag
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Montag
13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Donnerstag
13:30 Uhr - 18:00 Uhr

Hilfen für den Besuch von Kita und Schule

Staffelung der Betreuungs-Kosten

Für einen Platz in einer Kinder-Tages-Einrichtung oder Schulkind-Betreuung werden Gebühren erhoben.
Diese Gebühren können niedriger werden, wenn mehrere Kinder im Haushalt leben.
Diese Kinder müssen jünger als 18 Jahre sein.

(Stand Januar 2020)
Familie mit Ermäßigung der Gebühr
1 Kind keine
2 Kindern 25 Prozent
3 Kindern die Hälfte
4 Kindern und mehr 82 Prozent

Eine Ermäßigung wird bei der Anmeldung automatisch berücksichtigt und im Betreuungs-Vertrag festgehalten. 
Sie müssen keinen zusätzlichen Antrag stellen. 

Weitere Informationen

Übernahme der Betreuungs-Kosten

Das Jugendamt kann Kosten für die Kinderbetreuung ganz oder teilweise übernehmen.
Das ist abhängig von der Höhe des Einkommens und dem Alter des Kindes.

Wo kann man den Antrag stellen?

Landratsamt Ludwigsburg
Unterhaltsvorschuss, Kindertagespflege GT 408
Hindenburgstr. 40
71638 Ludwigsburg
Tel. 07141 144-42776
unterhaltsvorschuss@landkreis-ludwigsburg.de

Kompetenzzentrum Kindertagesbetreuung GT 40K
Martin-Luther-Straße 26
71636 Ludwigsburg
Tel. 07141 144-2103
info@tageseltern-lb.de

Fachstelle für Alleinerziehende
Hindenburgstr. 40
71638 Ludwigsburg
Tel. 07141 144-42725 oder 07141 144- 42781
Internetseite der Fachstelle für Alleinerziehende (in schwerer Sprache)

Hilfen zur Bildung und Teilhabe

Bildungs- und Teilhabe-Paket (BuT)

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die Sozialleistungen bekommen oder über geringes Einkommen verfügen, sollen gleichberechtigt Angebote in Schule und Freizeit nutzen können

Landratsamt Ludwigsburg
Hindenburgstraße 40
71638 Ludwigsburg
Telefon (0 71 41) 1 44-0
Fax (0 71 41) 1 44-3 96

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit

Einzelne Fachbereiche bieten abweichende Öffnungszeiten an.
Montag bis Freitag
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Montag
13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Donnerstag
13:30 Uhr - 18:00 Uhr

Ludwigsburg Card

Die Ludwigsburg Card bietet Ermäßigung oder Gebühren-Befreiung für Bildungs-, Betreuungs-, Kultur- und Sportangebote.
Sie ermöglicht Menschen mit geringem Einkommen eine verbesserte Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben der Stadt.

Soziales
Obere Marktstraße 1
71634 Ludwigsburg
Telefon (0 71 41) 9 10-30 40
Fax (0 71 41) 9 10-25 44

Öffnungszeiten

Telefonische Erreichbarkeit

Montag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Landes-Familien-Pass

Mit dem Landes-Familien-Pass können Familien Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg besuchen.
Der Besuch ist dann kostenlos oder zu einem ermäßigten Eintritt möglich.
Sie können dieses Angebot 20 Mal im Jahr nutzen.

Soziales
Obere Marktstraße 1
71634 Ludwigsburg
Telefon (0 71 41) 9 10-30 40
Fax (0 71 41) 9 10-25 44

Öffnungszeiten

Telefonische Erreichbarkeit

Montag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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