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Erklärung zur Barriere-Freiheit

Diese Erklärung gilt für den Internet-Auftritt https://leichtesprache.ludwigsburg.de.

Eine Barriere ist ein Hindernis.
Eine Stufe ist ein Hindernis für Rollstuhl-Fahrer.
Schwere Sprache ist ein Hindernis für Menschen,
die nicht gut Texte verstehen oder nicht gut lesen.
Alle sollen die Informationen auf diesen Internet-Seiten
finden, verstehen und nutzen können.
Das nennt man barriere-frei.

Anforderungen der Barriere-Freiheit

Es gibt Regeln für die Barriere-Freiheit.
Diese Regeln gelten auf der ganzen Welt.
Sie gelten auch für uns.
Dafür gibt es Gesetze.
Diese Gesetze heißen:

  • Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz (BGG)
  • Barriere-Freie Informations-Technik Verordnung (BITV 2.0)

Wir haben die Internet-Seiten getestet.
Wir haben geschaut:
Wo gibt es noch Barrieren auf den Internet-Seiten
und was ist schon barriere-frei?
Das Ergebnis von dem Test steht in dieser Erklärung.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Dieser Internet-Auftritt nur teilweise mit den Regeln aus Paragraph 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

Noch nicht oder nur teilweise barriere-freie Inhalte

Texte

Texte sind in Abschnitte aufgeteilt.
Diese Abschnitte nennt man Absätze.
Durch Absätze kann man die Texte besser lesen.
Zwischen den Absätzen ist ein Abstand.
Die Abstände müssen durch Verwendung separater Textelemente erzeugt werden.
An manchen Stellen wurden Absätze durch Leerzeilen erzeugt.
An manchen Stellen wurde ein Textumbruch benutzt.

Bilder

Auf den Internet-Seiten gibt es Bilder.
Die Bilder müssen Beschreibungen haben.
Die Beschreibungen sind wichtig für blinde Menschen.
Die Beschreibungen werden blinden Menschen vorgelesen.
Einige Bilder haben noch keine Beschreibungen.

Videos

Auf den Internet-Seiten gibt es auch Videos.
Videos müssen Unter-Titel haben.
Unter-Titel sind Texte unter dem Video.
Die Texte erklären, was im Video passiert.
Bei manchen Videos fehlen noch Unter-Titel.

PDF-Dateien

Auch PDF-Dateien sollen barriere-frei sein.
Neue PDF-Dateien machen wir bereits barriere-frei.
Alte PDF-Dateien müssen wir noch barriere-frei machen.
Dafür brauchen wir aber noch Zeit.
Daher sind noch nicht alle PDF-Dateien barriere-frei.

Formulare

Auch Formulare sollen barriere-frei werden.
Es sind sehr viele Formulare.
Es wird lange dauern,
bis alle Formulare barriere-frei sind.

Online Karten

Online-Karten sind wie Land-Karten.
Online-Karten dienen der Navigation.
Navigation heißt, dass man einen Ort findet.
Für die Navigation braucht man Informationen.
Diese Informationen geben wir oft als Text dazu an.
Noch fehlen aber einige Texte.

Inhalte auf die wir keinen Einfluss haben

Auf unseren Internet-Seiten gibt es Links zu anderen Internet-Seiten.
Manche dieser Internet-Seiten sind nicht von uns.
Es sind fremde Internet-Seiten.
Auf fremde Internet-Seiten haben wir keinen Einfluss.
Das heißt, wir können diese Seiten nicht bearbeiten.
Für die Inhalte fremder Internet-Seiten sind deren Betreiber verantwortlich.

Informationen zur Handhabung des Internet-Auftritts

Bedienung mit der Tastatur

Man kann die Internet-Seiten mit der Tastatur bedienen.
Bei Tastatur-Bedienung erscheint ein schwarzer Rand
um die Stelle, an der man sich befindet.
Diesen Rand nennt man Fokus.
Der Fokus bewegt sich durch die Tastatur-Bedienung.
Der Fokus ist noch nicht immer deutlich sichtbar.

Leichte Sprache

Viele Seiten sind schon in Leichter Sprache.
Einige Seiten haben noch

  • Text-Teile in schwerer Sprache.
  • Dokumente in schwerer Sprache.
  • Daten-Banken in schwerer Sprache.

zu den Daten-Banken gehören:

  • Nützliche Adressen 
  • Sport- und Gesundheits-Angebote
  • Kinder-Betreuungs-Einrichtungen
  • Veranstaltungs-Kalender

Wir weisen an den Stellen dann auf schwere Sprache hin.
Wir übersetzen nach und nach
so viel wie möglich in Leichte Sprache.

Gebärden-Sprache

Menschen die nicht hören können, brauchen Gebärden-Sprache.
Bei Gebärden-Sprache wird nicht gesprochen.
Man macht stattdessen Hand-Zeichen.
Die Hand-Zeichen ersetzen hörbare Worte.
Wie diese Internet-Seiten funktionieren,
kann ein Video in Gebärden-Sprache erklären.
Leider haben wir noch kein Video in Gebärden-Sprache.
Dafür brauchen wir noch Zeit.

Erstellung dieser Erklärung zur Barriere-Freiheit

Wir haben unsere Internet-Seiten selbst getestet.
Das nennt man Selbst-Einschätzung.
Das Ergebnis haben wir hier erfasst.
Wir wollen alle Seiten barriere-frei machen.
Das ist viel Arbeit und braucht Zeit.

Diese Erklärung ist vom 16.01.2024.

Rückmeldung und Kontakt

Ist Ihnen etwas aufgefallen?
Konnten Sie etwas nicht finden?
Haben Sie Fragen zum Thema Barriere-Freiheit?
Wir helfen gern.

Wir finden eine Lösung.
Bitte nehmen Sie daher mit uns Kontakt auf.

Sie können sich über das Kontakt-Formular melden.
Oder Sie schreiben und eine E-Mail
Wir antworten so schnell wie möglich.

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Ansprech-Partnerin bei der Stadt-Verwaltung

Stadt Ludwigsburg
Fach-Bereich Öffentlichkeits-Arbeit und Gremien
Presse-Arbeit und Kommunikation
Internet-Redaktion

Wilhelm-Straße 11
71638 Ludwigsburg

Katharina Proença Rodrigues Torres
E-Mail:barrierefreiheit@ludwigsburg.de
Telefon: (0 71 41) 9 10-23 90

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Claudia Lychacz
Land-Rats-Amt Ludwigsburg
Hindenburgstr. 40
71638 Ludwigsburg
E-Mail: Claudia.Lychacz@landkreis-ludwigsburg.de
Telefon:  (0 71 41) 1 44-27 83
Sprech-Zeiten: Dienstag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr

Landes-Behinderten-Beauftragte

Simone Fischer
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de
Telefon: (07 11) 2 79-33 60

Durchsetzungs-Verfahren

Schlichtungs-Stelle

Sie können sich auch an die Schlichtungs-Stelle wenden.

Die Schlichtungs-Stelle hilft auch bei einem Streit.
Diese Hilfe heißt: Schlichtungs-Verfahren.
Das Schlichtungs-Verfahren ist kostenlos.

Die Schlichtungs-Stelle hilft:

  • Wenn wir nicht schnell genug antworten.
  • Wenn wir keine Lösung finden konnten.

Landeszentrum Barrierefreiheit 
Schlichtungs-Stelle 
Else-Josenhans-Straße 6 
70173 Stuttgart

Telefon: 07 11 123 39 37 5 
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Internet-Seite: https://barrierefreiheit-bw.de/

Verbands-Klage-Recht

Es besteht auch die Möglichkeit zum Verbands-Klage-Recht.
Hierauf weisen wir hin.
Grundlage ist der Paragraph 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG.

Brauchen Sie mehr Infos zu dieser Regelung?
Dann klicken Sie bitte hier: Paragraph 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG
Der Text ist dann in schwerer Sprache.

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