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Dienstleistungen

Akteneinsicht im Bußgeldverfahren und Einspruch im Bußgeldverfahren

Hier haben Sie die Möglichkeit mit der Bußgeldbehörde in Kontakt zu treten und Akteneinsichten anzufordern oder auch Rechtsbehelfe nach Erlass des Bußgeldbescheides einzulegen.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Je nach Sachverhalt kann die Leistung zu jeder Zeit in Anspruch genommen werden.

Verfahrensablauf

  • Online die Akteneinsicht anfordern (Betroffener oder rechtlicher Vertreter)
  • Die Akteneinsicht wird in den jeweiligen Fall hochgeladen und vom Sachbearbeiter bearbeitet
  • Auch die Rechtsbehelfe werden in den jeweiligen Fall hochgeladen, geprüft und entsprechend bearbeitet

Fristen

Einspruch: Der Einspruch, gegen den Bußgeldbescheid, muss innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Bußgeldbescheides bei der Bußgeldbehörde eingegangen sein.

Akteneinsicht: Bei Akteneinsichten besteht bei rechtlichen Vertretern keine Frist.

Erforderliche Unterlagen

  • Einspruch: rechtliche Vertreter haben eine Vollmacht für die Person, die sie vertreten, vorzulegen.
  • Legt die betroffene Person selbst Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein, so muss dies innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Bußgeldbescheides und mit Unterschrift erfolgen.
  • Akteneinsicht: Es muss vom rechtlichen Vertreter eine Vollmacht vorgelegt werden.
  • Die betroffene Person muss schriftlich bestätigen, dass die Akteneinsicht gewünscht ist und dass die Person mit der Auslagenpauschale von 12 Euro einverstanden ist.

Kosten

Einspruch: Bei einem Einspruch erfolgt die Abgabe an die Staatsanwaltschaft/das Gericht zur Entscheidung. Hier können Gerichtskosten anfallen. Die Höhe variiert und kann nicht genau genannt werden.

Akteneinsicht: Hier wird eine Aktenversandpauschale von 12 Euro fällig.

Hinweise

keine

Freigabevermerk

Stadt Ludwigsburg

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