Aufenthaltserlaubnis aufgrund des ausländischen Ehegatten
Folgende Informationen sind zu beachten:
Zuständige Stelle
Einwohnerinnen und Einwohner im Stadtgebiet Ludwigsburg können hier ihre ausländerrechtlichen Angelegenheiten regeln. Die Ausländerbehörde ist außerdem Ansprechpartner für Asylbewerberinnen und Asylbewerber die in Ludwigsburg untergebracht sind.
Zuständig für ausländische Einwohner der umliegenden Städte und Gemeinden ist das Ausländeramt des Landratsamts (Auslaenderbehoerde@landkreis-ludwigsburg.de) oder eine der fünf weiteren Ausländerbehörden im Landkreis (Bietigheim-Bissingen mit Tamm und Ingersheim, Ditzingen, Kornwestheim, Remseck am Neckar sowie Vaihingen/Enz mit Eberdingen, Oberriexingen und Sersheim). Sie sind jeweils für die Ausländerinnen und Ausländer zuständig, die in diesen Städten wohnen.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
In vielen Fällen ist vor der erstmaligen Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis die Einreise mit einem Visum zur Familienzusammenführung notwendig.
Bei einer Aufenthaltserlaubnis aufgrund des ausländischen Ehegatten müssen beide Ehepartner gemeinsam vorsprechen.
Verfahrensablauf
-
Erforderliche Unterlagen
- aktueller Nationalpass
- aktueller Aufenthaltstitel
- aktuelles biometrisches Passfoto
- Integrationsnachweis (bestandenes Sprachkursniveau B1)
- Ausweis Ehegatte
- bei türkischen Staatsangehörigen: Lohnabrechnung, Rentenversicherungsverlauf oder Arbeitsbescheinigung der Bezugsperson (Eltern/Ehegatte) über deren/dessen Beschäftigung in den ersten drei Jahren des Aufenthalts des Antragstellers in Deutschland
Kosten
- Erteilung: 100,00 Euro
- Verlängerung: 93,00 Euro
Gilt nicht bei Bezug von Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung. Entsprechende Nachweise sind vorzulegen.