Aufenthaltserlaubnis aufgrund Studium beantragen/verlängern
Folgende Informationen sind zu beachten:
Zuständige Stelle
Einwohnerinnen und Einwohner im Stadtgebiet Ludwigsburg können hier ihre ausländerrechtlichen Angelegenheiten regeln. Die Ausländerbehörde ist außerdem Ansprechpartner für Asylbewerberinnen und Asylbewerber die in Ludwigsburg untergebracht sind.
Zuständig für ausländische Einwohner der umliegenden Städte und Gemeinden ist das Ausländeramt des Landratsamts (Auslaenderbehoerde@landkreis-ludwigsburg.de) oder eine der fünf weiteren Ausländerbehörden im Landkreis (Bietigheim-Bissingen mit Tamm und Ingersheim, Ditzingen, Kornwestheim, Remseck am Neckar sowie Vaihingen/Enz mit Eberdingen, Oberriexingen und Sersheim). Sie sind jeweils für die Ausländerinnen und Ausländer zuständig, die in diesen Städten wohnen.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
In vielen Fällen ist vor der erstmaligen Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis die Einreise mit einem Visum zum Studium oder Sprachkurs mit anschließendem Studium notwendig.
Verfahrensablauf
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Erforderliche Unterlagen
- Aktueller Nationalpass
- Aktueller Aufenthaltstitel
- Aktuelles biometrisches Passfoto
- Studienbescheinigung
- Aktueller Nachweis der Universität/Hochschule bis wann das Studium abgeschlossen werden kann und die durchschnittliche Studiendauer
- Krankenversicherungsnachweis
- Kontoauszüge der letzten 6 Monate bzw. Sparbuch
- Verpflichtungserklärung
Kosten
Erteilung: 100,00 Euro
Verlängerung: 93,00 Euro