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Dienstleistungen

Aufenthaltserlaubnis aufgrund von deutschen Ehegatten oder Kindern

Folgende Informationen sind zu beachten:

Zuständige Stelle

Einwohnerinnen und Einwohner im Stadtgebiet Ludwigsburg können hier ihre ausländerrechtlichen Angelegenheiten regeln. Die Ausländerbehörde ist außerdem Ansprechpartner für Asylbewerberinnen und Asylbewerber die in Ludwigsburg untergebracht sind.

Zuständig für ausländische Einwohner der umliegenden Städte und Gemeinden ist das Ausländeramt des Landratsamts (Auslaenderbehoerde@landkreis-ludwigsburg.de) oder eine der fünf weiteren Ausländerbehörden im Landkreis (Bietigheim-Bissingen mit Tamm und Ingersheim, Ditzingen, Kornwestheim, Remseck am Neckar sowie Vaihingen/Enz mit Eberdingen, Oberriexingen und Sersheim). Sie sind jeweils für die Ausländerinnen und Ausländer zuständig, die in diesen Städten wohnen.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

In vielen Fällen ist vor der erstmaligen Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis die Einreise mit einem Visum zur Familienzusammenführung notwendig.

Bei einer Aufenthaltserlaubnis aufgrund des deutschen Ehegatten müssen beide Ehepartner gemeinsam vorsprechen.

Verfahrensablauf

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Erforderliche Unterlagen

  • aktueller Nationalpass
  • aktueller Aufenthaltstitel, falls vorhanden
  • aktuelles biometrisches Passfoto
  • Ausweis des deutschen Ehegatten oder des Kindes/der Kinder
  • bei türkischen Staatsangehörigen: Lohnabrechnung, Rentenversicherungsverlauf oder Arbeitsbescheinigung der Bezugsperson (Eltern/Ehegatte) über deren/dessen Beschäftigung in den ersten drei Jahren des Aufenthalts des Antragstellers in Deutschland

Kosten

  • Erteilung: 100,00 Euro
  • Verlängerung: 93,00 Euro

Gilt nicht bei Bezug von Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung. Entsprechende Nachweise sind vorzulegen.

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