Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörige von EU- und EWR-Bürgern - Erteilung/Verlängerung
Folgende Informationen sind zu beachten:
Zuständige Stelle
Einwohnerinnen und Einwohner im Stadtgebiet Ludwigsburg können hier ihre ausländerrechtlichen Angelegenheiten regeln. Die Ausländerbehörde ist außerdem Ansprechpartner für Asylbewerberinnen und Asylbewerber die in Ludwigsburg untergebracht sind.
Zuständig für ausländische Einwohner der umliegenden Städte und Gemeinden ist das Ausländeramt des Landratsamts (Auslaenderbehoerde@landkreis-ludwigsburg.de) oder eine der fünf weiteren Ausländerbehörden im Landkreis (Bietigheim-Bissingen mit Tamm und Ingersheim, Ditzingen, Kornwestheim, Remseck am Neckar sowie Vaihingen/Enz mit Eberdingen, Oberriexingen und Sersheim). Sie sind jeweils für die Ausländerinnen und Ausländer zuständig, die in diesen Städten wohnen.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Familienangehörigen, die nicht EU-Bürger sind (sogenannte Drittstaatsangehörige), wird innerhalb von drei Monaten, nachdem sie die erforderlichen Angaben gemacht haben, von Amts wegen eine Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Unionsbürgern ausgestellt, die fünf Jahre gültig ist.
Verfahrensablauf
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Erforderliche Unterlagen
- aktueller Nationalpass
- aktuelles biometrisches Passfoto
- Heirats- oder Partnerschaftsurkunde
- Geburtsurkunde für jedes Kind
- bei fremdsprachigen Urkunden: beglaubigte deutsche Übersetzung (bei internationalen, mehrsprachigen Urkunden ist keine Übersetzung notwendig)
- Nachweis der Freizügigkeit der Bezugsperson beziehungsweise des EU-Bürgers
- Arbeitsvertrag
- (vom Arbeitgeber auszufüllen) Arbeitsbescheinigung
- die letzten drei Lohnabrechnung
- Bei Selbstständigen:
- (vom Steuerberater auszufüllen) Bescheinigung selbstständige Tätigkeit
Kosten
- Erwachsene: 28,80 Euro
- Kinder: 22,80 Euro