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Dienstleistungen

Aufenthaltserlaubnis (Verlängerung) nach §25 Aufenthaltsgesetz

Verlängerung aus humanitären Gründen.

Zuständige Stelle

Einwohnerinnen und Einwohner im Stadtgebiet Ludwigsburg können hier ihre ausländerrechtlichen Angelegenheiten regeln. Die Ausländerbehörde ist außerdem Ansprechpartner für Asylbewerberinnen und Asylbewerber die in Ludwigsburg untergebracht sind.

Zuständig für ausländische Einwohner der umliegenden Städte und Gemeinden ist das Ausländeramt des Landratsamts (Auslaenderbehoerde@landkreis-ludwigsburg.de) oder eine der fünf weiteren Ausländerbehörden im Landkreis (Bietigheim-Bissingen mit Tamm und Ingersheim, Ditzingen, Kornwestheim, Remseck am Neckar sowie Vaihingen/Enz mit Eberdingen, Oberriexingen und Sersheim). Sie sind jeweils für die Ausländerinnen und Ausländer zuständig, die in diesen Städten wohnen.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist für ehemalige Asylbewerber, die ein Asylverfahren durchlaufen haben möglich. Voraussetzung ist, dass der Asylbewerber als Asylberechtigter anerkannt wird oder ihm Flüchtlingseigenschaften oder subsidiärer Schutz, jeweils durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zuerkannt wird.

Verfahrensablauf

Antrag bei der Ausländerbehörde.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

Pass beziehungsweise Reiseausweis, Aufenthaltstitel, biometrisches Foto. Bei Anträgen nach §25 Absatz 3 AufenthG ein aktuelles ärztliches Attest.

Die genannten Nachweise gelten nur für die Verlängerungen.

Hinweis:
Ab dem 1. Mai 2025 gelten neue gesetzliche Regelungen für biometrische Lichtbilder. Diese dürfen künftig nur noch digital erstellt und direkt an die Behörden übermittelt werden.

Ihr digitales Passfoto können Sie entweder:

  • Direkt vor Ort in der Behörde gegen eine Gebühr aufnehmen lassen (derzeit noch nicht möglich) oder
  • Bei einem Fotografen (Fotostudio) anfertigen lassen, der über einen gesicherten Cloud-Zugang zur Behörde verfügt.

Eine Liste bereits angebundener Fotostudios finden Sie hier: https://alfo-passbild.com/

 

 

Kosten

93.- Euro (sofern der Antragssteller keine Flüchtlingseigenschaften oder subsidiären Schutz zuerkannt bekommen hat). Alternativ Bescheid des Jobcenters über den Bezug von Leistungen.

Hinweise

keine

Freigabevermerk

Stadt Ludwigsburg

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