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Dienstleistungen

Aufenthaltserlaubnis (Verlängerung) nach §25 Aufenthaltsgesetz

Verlängerung aus humanitären Gründen.

Zuständige Stelle

Einwohnerinnen und Einwohner im Stadtgebiet Ludwigsburg können hier ihre ausländerrechtlichen Angelegenheiten regeln. Die Ausländerbehörde ist außerdem Ansprechpartner für Asylbewerberinnen und Asylbewerber die in Ludwigsburg untergebracht sind.

Zuständig für ausländische Einwohner der umliegenden Städte und Gemeinden ist das Ausländeramt des Landratsamts (Auslaenderbehoerde@landkreis-ludwigsburg.de) oder eine der fünf weiteren Ausländerbehörden im Landkreis (Bietigheim-Bissingen mit Tamm und Ingersheim, Ditzingen, Kornwestheim, Remseck am Neckar sowie Vaihingen/Enz mit Eberdingen, Oberriexingen und Sersheim). Sie sind jeweils für die Ausländerinnen und Ausländer zuständig, die in diesen Städten wohnen.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist für ehemalige Asylbewerber, die ein Asylverfahren durchlaufen haben möglich. Voraussetzung ist, dass der Asylbewerber als Asylberechtigter anerkannt wird oder ihm Flüchtlingseigenschaften oder subsidiärer Schutz, jeweils durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zuerkannt wird.

Verfahrensablauf

Antrag bei der Ausländerbehörde.

Erforderliche Unterlagen

Pass beziehungsweise Reiseausweis, Aufenthaltstitel, biometrisches Foto. Bei Anträgen nach §25 Absatz 3 AufenthG ein aktuelles ärztliches Attest.

Die genannten Nachweise gelten nur für die Verlängerungen.

 

 

Kosten

93.- Euro (sofern der Antragssteller keine Flüchtlingseigenschaften oder subsidiären Schutz zuerkannt bekommen hat). Alternativ Bescheid des Jobcenters über den Bezug von Leistungen.

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