Aufstellerlaubnis für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit - Erlaubnis beantragen
Wenn Sie gewerbsmäßig Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit aufstellen wollen, benötigen Sie dafür eine sogenannte Aufstellerlaubnis. Eine Erlaubnis kann natürlichen und juristischen Personen erteilt werden.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Befindet sich die Hauptniederlassung des Betriebes in Ludwigsburg, ist das Gewerbeamt der Stadt Ludwigsburg zuständig.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Die persönliche und wirtschaftliche Zuverlässigkeit liegt vor.
Verfahrensablauf
Für den Antrag der Erlaubnis müssen alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden. Diese können auch per Mail übersandt werden. Zur Überprüfung der Zuverlässigkeit kann das Gewerbeamt weitere Dokumente anfordern.
Fristen
Es müssen alle Unterlagen vollständig vorliegen, damit der Antrag bearbeitet werden kann.
Erforderliche Unterlagen
- Ausgefülltes Antragsformular "Antrag auf Aufstellerlaubnis"
- gültiger Personalausweis beziehungsweise Reisepass (bei juristischen Personen von jedem Geschäftsführer)
- Bei ausländischen Staatsangehörigen Nachweis Aufenthalt, ausgenommen Angehörige der EG-Staaten (bei juristischen Personen von jedem Geschäftsführer)
- Bescheinigung in Steuersachen (Unbedenklichkeitsbescheinigung) vom Finanzamt. Bei juristischen Personen von jedem Geschäftsführer und der juristischen Person.
- Bescheinigung in Steuersachen der Gemeinde. Bei juristischen Personen von jedem Geschäftsführer und der juristischen Person.
- Führungszeugnis (bei juristischen Personen von jedem Geschäftsführer*)
- Gewerbezentralregisterauszug (bei juristischen Personen von jedem Geschäftsführer sowie der Gesellschaft*)
- Handelsregisterauszug (nicht von Einzelunternehmern)
- Bescheinigung der IHK über Sachkundeschulung (bei juristischen Personen von mindestens einem Geschäftsführer)
- Sozialkonzept einer öffentlich anerkannten Institution
*Das Führungszeugnis muss mit der Belegart OB und die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister mit der Belegart 9, beantragt werden. Beide Dokumente sind mit dem Verwendungszweck „Erlaubnis nach § 33c GewO“, zu beantragen.
Bei der Zuverlässigkeitsüberprüfung kann die genehmigende Behörde im Einzelfall neben den aufgeführten Dokumenten weitere anfordern, die geeignet sind, eine Aussage über Ihre Zuverlässigkeit als Antragsteller zu treffen
Kosten
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der einschlägigen Gebührensatzung der Stadt Ludwigsburg.
Hinweise
Bei Fragen können Sie gerne mit uns Kontakt aufnehmen.
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Stadt Ludwigsburg, Fachbereich Sicherheit- und Ordnung