Bewohnerparkausweis beantragen
Vor allem in größeren Städten ist in manchen Wohngebieten das Parken nur mit dem Bewohnerparkausweis erlaubt. Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten. Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.
Durch dieses System werden die Bewohnerinnen und Bewohner bei der Vergabe von Parkplätzen gegenüber anderen Autofahrerinnen und Autofahrern bevorrechtigt.
Stellplätze für Menschen mit Behinderungen sind von dieser Regelung ausgenommen.
Verzögerungen beim Versand:
Bitte beachten Sie, dass der postalische Versand Ihres Bewohnerparkausweises derzeit bis zu zwei Wochen dauern kann.
Falls Sie Ihren Bewohnerparkausweis nicht mehr rechtzeitig bekommen, legen Sie einfach den abgelaufenen Ausweis sowie die Bestellbestätigung des neuen Ausweises in Ihr Fahrzeug.
Der Ordnungsdienst kennt die aktuelle Situation und berücksichtigt diese bei seinen Kontrollen.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Die zuständige Straßenverkehrsbehörde
Es können neben Städten und Gemeinden auch Landratsämter, Große Kreisstädte oder Verwaltungsgemeinschaften für die Ausstellung der Bewohnerparkausweise zuständig sein.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
- Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich.
- Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder
- Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft.
Wenn das Fahrzeug auf einen anderen Halter zugelassen ist, benötigen Sie eine Bestätigung des Halters oder der Halterin, dass Ihnen das Fahrzeug dauerhaft zur Nutzung überlassen wurde.
Hinweis: Die Gemeinden können die Erteilung des Ausweises von weiteren Voraussetzungen abhängig machen (zum Beispiel Hauptwohnsitz, fehlende Garage). Sie sollten sich daher bei der zuständigen Stelle über die Voraussetzungen informieren.
Verfahrensablauf
Abhängig von der Verfahrensweise der zuständigen Straßenverkehrsbehörde können Sie den Bewohnerparkausweis schriftlich oder elektronisch beantragen. Sobald der Antrag eingegangen ist, überprüft die Straßenverkehrsbehörde, ob alle erforderlichen Unterlagen und Voraussetzungen vorliegen. Anschließend wird ein entsprechender Bescheid erlassen.
Der Bewohnerparkausweis wird Ihnen abhängig von der örtlichen Verfahrensweise postalisch oder digital zur Verfügung gestellt. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde, welche Unterlagen Sie zur Beantragung vorlegen müssen.
Fristen
keine
keine
Erforderliche Unterlagen
- Führerschein
- Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- wenn eine andere Person den Antrag stellt: Bestätigung des Fahrzeughalters oder der Fahrzeughalterin
Kosten
Je nach Gebührenordnung werden unterschiedliche Gebühren erhoben.
Hinweis zum Online-Antrag: Bitte beachten Sie, dass die Abwicklung der Überweisung etwas Zeit in Anspruch nimmt und bis zu einer Woche dauern kann. Die Ausstellung des Parkausweises kann erst nach Eingang der Gebühr ausgestellt und an Sie verschickt werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Keine Rückerstattung:
Sollte Ihr gültiger Parkausweis nicht mehr benötigt werden (Wegzug in eine andere Stadt / neue Straße ohne Bewohnerparken) dann können wir leider keine Rückerstattung gewähren!
Die Gebühr beträgt grundsätzlich 120 Euro.
Hinweise
keine
Weitere Informationen unter ludwigsburg.de/bewohnerparken.
Rechtsgrundlage
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- § 45 Absatz 1b Nummer 2a Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)
Jeweilige örtliche Gebührenordnung (soweit vorhanden), ansonsten Gebühren-Nummer 265 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Freigabevermerk
11.05.2026 Verkehrsministerium Baden-Württemberg
Ergänzung durch Stadt Ludwigsburg