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Dienstleistungen

Daueraufenthalt EU

Folgende Informationen sind zu beachten:

Zuständige Stelle

Einwohnerinnen und Einwohner im Stadtgebiet Ludwigsburg können hier ihre ausländerrechtlichen Angelegenheiten regeln. Die Ausländerbehörde ist außerdem Ansprechpartner für Asylbewerberinnen und Asylbewerber die in Ludwigsburg untergebracht sind.

Zuständig für ausländische Einwohner der umliegenden Städte und Gemeinden ist das Ausländeramt des Landratsamts (Auslaenderbehoerde@landkreis-ludwigsburg.de) oder eine der fünf weiteren Ausländerbehörden im Landkreis (Bietigheim-Bissingen mit Tamm und Ingersheim, Ditzingen, Kornwestheim, Remseck am Neckar sowie Vaihingen/Enz mit Eberdingen, Oberriexingen und Sersheim). Sie sind jeweils für die Ausländerinnen und Ausländer zuständig, die in diesen Städten wohnen.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

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Verfahrensablauf

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Fristen

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Erforderliche Unterlagen

  • Aktueller Nationalpass
  • Aktueller Aufenthaltstitel
  • Aktuelles biometrisches Passfoto
  • Vom Arbeitgeber ausgefüllte Arbeitsbescheinigung (von beiden Ehepartnern)
  • Aktueller Arbeitsvertrag (von beiden Ehepartnern, falls vorhanden)
  • Die letzten 3 Lohnabrechnungen (von beiden Ehepartnern, falls vorhanden)
  • Kranken- und Rentenversicherungsnachweis
  • Mietvertrag und vom Vermieter ausgefüllter Wohnraumnachweis oder Kaufvertrag der Wohnung/des Hauses (Angabe Quadratmeter und Höhe der Miete/ des Darlehens)
  • Integrationsnachweis (bestandenes Sprachkursniveau B1)
  • Bei Selbstständigen die vom Steuerberater ausgefüllte Bescheinigung selbstständige Tätigkeit
  • Kurs Leben in Deutschland

Kosten

Erteilung: 113,00 Euro

(50% = 56,50 Euro sind als Verwaltungsgebühr bei Antragstellung fällig, die restlichen 56,50 Euro bei Abholung.)

Die Gebühren müssen vor Ort bezahlt werden. Bei der Ausländerbehörde haben Sie die Möglichkeit bar oder bargeldlos, per EC-Cash mit Smartphone, girocard, Debitkarte oder Kreditkarte, zu bezahlen

Hinweise

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Freigabevermerk

Stadt Ludwigsburg

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