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Dienstleistungen

Einwohnerfragestunde und -versammlung

Die Einwohnerfragestunde ist neben der Gemeindeordnung (§ 33 Abs. 4) auch in der Geschäftsordnung des Gemeinderats geregelt.

Der Gemeinderat kann bei öffentlichen Sitzungen Einwohnerinnen und Einwohnern sowie gleichgestellten Personen und Personenvereinigungen die Möglichkeit einräumen, Fragen zu Gemeindeangelegenheiten zu stellen oder Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten (Fragestunde).

Onlineantrag und Formulare

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Teilnahme an einer Einwohnerfragestunde im Gemeinderat. Anwesende Personen können Fragen zu Angelegenheiten der Gemeinde stellen oder Anregungen und Vorschläge unterbreiten

Verfahrensablauf

Die Fragestunde findet einmal im Quartal statt. Sie dauert 30 Minuten und wird am Anfang der Sitzung des Gemeinderats abgehalten. Zu den Fragen nimmt der Oberbürgermeister Stellung.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

keine

Hinweise

keine

Freigabevermerk

Stadt Ludwigsburg

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