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Dienstleistungen

Geeignetheitsbestätigung des Aufstellungsortes für Spielgeräte beantragen

Wenn Sie gewerbsmäßig Spielgeräte aufstellen, benötigen Sie neben der Aufstellerlaubnis für jeden Aufstellort des Geldspielgerätes, eine Geeignetheitsbestätigung. Diese ist vor der Aufstellung der Geldspielgeräte zu beantragen. Zuvor dürfen keine Geldspielgeräte aufgestellt werden.

Achtung: Wenn Sie eine Spielhalle eröffnen wollen, brauchen Sie dafür eine gesonderte Erlaubnis für Spielhallen.

Zuständige Stelle

Befindet sich der Aufstellort des Geldspielgeräts in Ludwigsburg, ist das Gewerbeamt der Stadt Ludwigsburg zuständig.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Spielgeräte, bei denen der Gewinn in Geld besteht (Geldspielgeräte), dürfen Sie nur aufstellen in:

  • Räumen von Schank- oder Speisewirtschaften mit Alkoholausschank, wenn die Hauptleistung aus dem Verabreichen von Getränken und/oder zubereiteten Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle besteht.
  • Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen, welche im Besitz einer Erlaubnis nach § 41 Landesglückspielgesetz sind.
  • Wettannahmestellen der konzessionierten Buchmacher, es sei denn, in der Wettannahmestelle werden Sportwetten vermittelt.

Spielgeräte dürfen nicht aufgestellt werden in:

  • Eiscafés
  • Gaststätten auf Vereinsgeländen
  • erlaubnisfreie Gaststätten
  • Mischbetriebe
  • Tankstellen.

Dabei handelt es sich um keine abschließende Aufzählung.

Es dürfen in Räumen von Schank- oder Speisewirtschaften, Beherbergungsbetrieben und Wettannahmestellen der konzessionierten Buchmacher höchstens zwei Geld- oder Warenspielgeräte aufgestellt werden.

In Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen, in denen Sie keine alkoholischen Getränke zum Verzehr vor Ort anbieten, ist das Aufstellen bis zu einem Geld- oder Warenspielgerät je zwölf Quadratmeter Grundfläche zulässig. Die Gesamtzahl darf zwölf Geräte nicht übersteigen. Die Spielgeräte müssen einzeln oder in einer Gruppe mit je höchstens zwei Geräten in einem Mindestabstand von einem Meter aufgestellt und durch eine Sichtblende in einer Tiefe von mindestens 0,8 Meter getrennt werden, gemessen von der Gerätefront in Höhe mindestens der Geräteoberkante.

Verfahrensablauf

Für den Antrag müssen alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden. Diese können auch per Mail übersandt werden.

Fristen

Es müssen alle Unterlagen vollständig vorliegen, damit der Antrag bearbeitet werden kann.

Erforderliche Unterlagen

Beantragen Sie die Bescheinigung für eine juristische Person oder eine Personengesellschaft, müssen Sie gegebenenfalls weitere Unterlagen und Nachweise beifügen. Erkundigen Sie sich dazu vorher bei der zuständigen Stelle.

Kosten

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der einschlägigen Gebührensatzung der Stadt Ludwigsburg.

Hinweise

Bei Fragen können Sie gerne Kontakt zu uns aufnehmen.

Freigabevermerk

Stadt Ludwigsburg, Fachbereich Sicherheit- und Ordnung

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