Halteverbotszone einrichten
Für die Dauer Ihres Umzugs können Sie eine Halteverbotszone (amtlich: Haltverbotzone) beantragen. Diese ermöglicht Ihnen das bequeme Be- und Entladen vor Ihrer alten und neuen Wohnung.
Sie dürfen an öffentlichen Straßen ohne vorherige Genehmigung (beispielsweise durch Aufstellen von Mülltonnen) keine Parkplätze eigenmächtig reservieren.
Andere Verkehrsteilnehmer müssen ungenehmigte Reservierungen nicht beachten.
Hinweis: Gilt für den Bereich vor der geplanten Be- und Entladezone ein absolutes Halteverbot, müssen Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen, um dort parken zu dürfen. In Bereichen mit eingeschränktem Halteverbot dürfen Sie dagegen be- und entladen, wenn dies ohne Verzögerungen geschieht.
Zuständige Stelle
die Straßenverkehrsbehörde
Straßenverkehrsbehörde ist, je nach Ort, in dem das Halteverbotsschild aufgestellt werden soll, die Stadtverwaltung oder das Landratsamt.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Sie ziehen um.
Verfahrensablauf
Die Einrichtung einer Halteverbotszone können Sie schriftlich formlos oder per Mail an strassenverkehr@ludwigsburg.de beantragen.
Fristen
Sie müssen die Halteverbotsschilder vier Werktage vor dem Umzugstermin aufstellen. Der Antrag ist mindestens 14 Tage vor Umzugsbeginn zu stellen. Spätere Anträge können nicht bearbeitet werden.
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
je nach Stadt oder Gemeinde unterschiedlich
Hinweis: Die genaue Höhe richtet sich nach der gültigen Gebührenordnung. Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrer Gemeinde beziehungsweise Ihrem Landratsamt.
Hinweise
Stehen am Umzugstag trotz fristgerecht korrekt aufgestellter Schilder Fahrzeuge in der Halteverbotszone und behindern den Umzug, können Sie die Fahrzeuge abschleppen lassen. Die Abschleppkosten müssen die Fahrzeughalter tragen.