Hundesteuer - Ersatzmarke beantragen
Für jeden Hund, dessen Haltung im Stadtgebiet angezeigt wurde, wird eine Hundesteuermarke, die Eigentum der Stadt bleibt, ausgegeben. Diese gültige Steuermarke muss sichtbar befestigt werden.
Bei Verlust der Marke ist die Stadtverwaltung, Abteilung Hundesteuer zu informieren.
Zuständige Stelle
Die Stadtverwaltung des Hauptwohnsitzes des Hundehalters oder der Hundehalterin
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Die Steuermarke befindet sich nicht mehr am Hund und Sie können sie auch sonst nicht finden.
Verfahrensablauf
Beantragen Sie die Ersatzmarke telefonisch, schriftlich oder persönlich.
Die Ersatzmarke wird Ihnen per Post zugeschickt.
Bei persönlicher Vorsprache können Sie die Ersatzmarke gleich mitnehmen.
Fristen
Sofort, nachdem Sie den Verlust der Marke bemerkt haben.
Erforderliche Unterlagen
Antrag.
Kosten
5 Euro
Hinweise
Fordern Sie keine Ersatzmarke an, kann das eine Ordnungswidrigkeit darstellen.
Rechtsgrundlage
§ 9 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde