Hundesteuer - Hund abmelden
Damit Sie nicht unnötig Steuern bezahlen, müssen Sie Ihren Hund in bestimmten Situationen abmelden.
Zuständige Stelle
die Gemeinde-/Stadtverwaltung des bisherigen Wohnsitzes
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Sie besitzen keine Hund mehr oder ziehen in eine andere Stadt.
Verfahrensablauf
Sie können Ihren Hund persönlich durch Vorsprache, schriftlich per Post oder online abmelden.
Fristen
Die Abmeldung ist in der örtlichen Hundesteuersatzung geregelt und muss in der Regel innerhalb eines Monats erfolgen.
Erforderliche Unterlagen
- Hundesteuermarke
Hinweis: Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde, ob Sie weitere Unterlagen vorlegen müssen, beispielsweise bei Tod des Tieres eine Bescheinigung des Tierarztes.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an. Sie erhalten gegebenenfalls zu viel gezahlte Hundesteuer zurück.
Hinweise
Bei der Abmeldung Ihres Hundes müssen Sie die Hundesteuermarke abgeben.
Rechtsgrundlage
§ 9 Kommunalabgabengesetz (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Freigabevermerk
Stadt Ludwigsburg