Inhalt der Seite

Dienstleistungen

Hundesteuer - Hund abmelden

Damit Sie nicht unnötig Steuern bezahlen, müssen Sie Ihren Hund in bestimmten Situationen abmelden.

Onlineantrag und Formulare

Zuständige Stelle

die Gemeinde-/Stadtverwaltung des bisherigen Wohnsitzes

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie besitzen keinen Hund mehr oder ziehen in eine andere Stadt.

Verfahrensablauf

Sie können Ihren Hund persönlich durch Vorsprache, schriftlich per Post oder online abmelden.

Fristen

Die Abmeldung ist in der örtlichen Hundesteuersatzung geregelt und muss in der Regel innerhalb eines Monats erfolgen.

Erforderliche Unterlagen

  • Hundesteuermarke
  • bei Tod des Hundes eine Bescheinigung des Tierarztes

Kosten

Es fallen keine Gebühren an. Sie erhalten gegebenenfalls zu viel gezahlte Hundesteuer zurück.

Hinweise

Bei der Abmeldung Ihres Hundes müssen Sie die Hundesteuermarke abgeben.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Stadt Ludwigsburg

Zum Seitenanfang