Dienstleistungen
Laternenumzüge auf Gehwegen
Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen grundsätzlich einer Erlaubnis. Allerdings ist nicht jede Veranstaltung im öffentlichen Verkehrsraum erlaubnispflichtig, sondern nur solche, bei denen mit Verkehrsbeeinträchtigung zu rechnen ist.
Für Laternenumzüge von Kindergärten auf Gehwegen wird keine Erlaubnis benötigt.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
- Wer an Laternenumzügen teilnimmt, muss die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung beachten. Den Veranstaltungsteilnehmer*innen stehen keine Sonderrechte zu.
- Den Veranstalter*innen stehen keine polizeilichen Befugnisse zu, sie dürfen nicht den Verkehr regeln.
- Die Laternenumzüge dürfen nur über die Geh- beziehungsweise Fußwege führen.
- Es wird empfohlen, die Straßen an Fußgängerüberwegen zu überqueren.
- Die benutzten Straßen und Wege sind freizumachen, wenn zur Abwehr oder Bekämpfung einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung von Menschenleben oder bedeutenden Sachwerten die Straßen und Wege von Verkehrsteilnehmern im Sinne des § 35 Abs. 1 StVO (z.B. Feuerwehr, Polizei, Katastro-phenschutz u. ä.) befahren werden müssen.
- Unnötiger Lärm ist zu vermeinden.
- Die Veranstalter*innen haften nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die durch die Veranstaltung verursacht werden.
Verfahrensablauf
-
Fristen
-
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
keine
Hinweise
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Freigabevermerk
Stadtverwaltung Ludwigsburg