Private Feuerwerke - Ausnahmegenehmigung vom Verbot des Abbrennens beantragen
Möchten Sie ein privates Feuerwerk außerhalb von Silvester abbrennen, benötigen Sie dazu eine Ausnahmegenehmigung.
Auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung haben Sie keinen Anspruch.
Hinweis: Für private Feuerwerke erteilt die Stadt Ludwigsburg grundsätzlich keine Genehmigungen mehr.
Zuständige Stelle
die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in der das Feuerwerk abgebrannt werden soll.
Hinweis: Beim Abbrennen auf Grundstücken, die nicht zu einer Gemeinde gehören, ist die Kreispolizeibehörde zuständig.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Erforderliche Unterlagen
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Kosten
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Bearbeitungsdauer
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Hinweise
Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ohne entsprechende Genehmigung im Zeitraum vom 2. Januar bis 30. Dezember eines Jahres stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, für die eine Geldbuße verhängt werden kann.
Vertiefende Informationen
Informationen für Inhaberinnen und Inhaber einer Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz oder eines Befähigungsscheins: Anzeige für das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände (Feuerwerk)