Dienstleistungen
Schießstätte - Anzeige der Aufnahme oder Beendigung des Betriebs
Der Schießsport darf nur auf zugelassenen Schießstätten ausgeübt werden.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Waffenbehörde des Hauptwohnsitzes. Große Kreisstädte haben eigene Waffenbehörden, für kreisangehörige Gemeinden in der Regel das Landratsamt.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Der Betrieb muss schriftlich oder elektronisch gemeldet werden.
Verfahrensablauf
Anzeige bei der zuständigen Waffenbehörde.
Die Waffenbehörde bestätigt den Eingang der Anzeige.
Online-Abwicklung möglich, die Unterlagen können digital eingereicht werden.
Persönlicher Kontakt beziehungsweise Rückfragen werden jedoch erforderlich sein.
Fristen
Die Aufnahme beziehungsweise das Ende des Betriebs muss jeweils 14 Tage vorher gemeldet werden.
Erforderliche Unterlagen
Antrag
Kosten
keine
Bearbeitungsdauer
-
Hinweise
-
Rechtsgrundlage
Waffengesetz, Allgemeine Waffengesetz-Verordnung
Freigabevermerk
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