Straßenmusik
Doch Menschen, die in der Innenstadt wohnen und arbeiten, fühlen sich durch das ununterbrochenes Musizieren teilweise gestört.
Die Stadt hat deshalb einige Regeln aufgestellt, welche für einen Interessenausgleich sorgen sollen.
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Montags bis samstags: 10.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 19.00 Uhr.
Vom Beginn einer vollen Stunde gerechnet dürfen die Darbietungen nicht länger als 30 Minuten dauern. Auch wenn nicht zur vollen Stunde, sondern erst später begonnen wird, sind die Darbietungen spätestens 30 Minuten vor der nächsten vollen Stunde zu beenden.
Lautstarke Instrumente sowie Tonbänder, Plattenspieler, Tonverstärker etc. dürfen nicht verwendet werden. Die Standorte sind jeweils nach 30 Minuten zu wechseln. Die Stadt bittet darum, die Vorschriften einzuhalten. Konfrontationen mit der Polizei und den Anliegern sollen so vermieden werden.