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Dienstleistungen

Übernachtungssteuer - Steuersatz

Steuerpflichtig sind ab dem 1.7.2026 entgeltliche Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben, wie z.B. Hotels, Ferienwohnungen, Pensionen.
Zu versteuern ist die Anzahl der Übernachtungen je Beherbergungsgast.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie führen einen Beherbergungsbetrieb in Ludwigsburg.

Verfahrensablauf

Der Anmeldezeitraum für die Übernachtungssteuer ist das Kalendervierteljahr. Die Steuererklärungen sind bis zum fünfzehnten Tag nach Ablauf dieses Anmeldezeitraums durch die Beherbergungsbetriebe beim Fachbereich Finanzen, Team Steuern einzureichen. Es sind sowohl die steuerpflichtigen als auch die steuerfreien Übernachtungen anzugeben. Die Höhe der Steuer ist durch die Beherbergungsbetriebe selbst zu berechnen.

Steuerbefreiungen sind in der Übernachtungssteuersatzung geregelt.

Fristen

Die Satzung zur Übernachtungssteuer ist am 01.07.2026 in Kraft getreten.

Erforderliche Unterlagen

Erklärungsvordruck für die Übernachtungssteuer.

Kosten

Die Steuer ist auf 2 Euro pro Übernachtung und Gast festgesetzt.

Rechtsgrundlage

Kommunalabgabengesetz für Baden-Württemberg (KAG) in Verbindung mit der Übernachtungssteuersatzung der Stadt Ludwigsburg.

Freigabevermerk

Stadt Ludwigsburg

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