Inhalt der Seite

Dienstleistungen

Verpflichtungserklärung zu Studienzwecken

Folgende Informationen sind zu beachten:

Zuständige Stelle

Einwohnerinnen und Einwohner im Stadtgebiet Ludwigsburg können hier ihre ausländerrechtlichen Angelegenheiten regeln. Die Ausländerbehörde ist außerdem Ansprechpartner für Asylbewerberinnen und Asylbewerber die in Ludwigsburg untergebracht sind.

Zuständig für ausländische Einwohner der umliegenden Städte und Gemeinden ist das Ausländeramt des Landratsamts (Auslaenderbehoerde@landkreis-ludwigsburg.de) oder eine der fünf weiteren Ausländerbehörden im Landkreis (Bietigheim-Bissingen mit Tamm und Ingersheim, Ditzingen, Kornwestheim, Remseck am Neckar sowie Vaihingen/Enz mit Eberdingen, Oberriexingen und Sersheim). Sie sind jeweils für die Ausländerinnen und Ausländer zuständig, die in diesen Städten wohnen.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Es können sich mehrere Personen verpflichten. Diese müssen zum vereinbarten Termin gemeinsam anwesend sein. Die entsprechenden Unterlagen werden von allen Personen benötigt.

Verfahrensablauf

Keine Online-Terminvereinbarung möglich!

Fristen

-

Erforderliche Unterlagen

  • Ausweisdokument (Reisepass/Personalausweis) des Einladers
  • Verpflichtungserklärung
  • die letzten drei Lohnabrechnungen
  • Nachweise über weitere Einkünfte (Mieteinnahmen, etc.), falls vorhanden
  • Arbeitsbescheinigung (vom Arbeitgeber auszufüllen)
  • aktueller Miet- oder Kaufvertrag der Wohnung/des Hauses (Angabe Quadratmeter und Höhe der Miete/des Darlehens)
  • Wohnraumnachweis (vom Vermieter auszufüllen) von Verpflichtenden und Gast
  • Nachweis über Nebenkosten (Strom, Wasser, Heizung)

Bei Selbstständigen:

Kosten

je Verpflichtungserklärung: 29 Euro

Die Gebühren müssen vor Ort bezahlt werden. Bei der Ausländerbehörde haben Sie die Möglichkeit bar oder bargeldlos, per EC-Cash mit Smartphone, girocard, Debitkarte oder Kreditkarte, zu bezahlen.

Hinweise

-

Rechtsgrundlage

-

Freigabevermerk

Stadt Ludwigsburg

Zum Seitenanfang