Vorkaufsrecht der Gemeinde - Negativzeugnis beantragen
Bei Übertragungen von Grundstücken hat die Gemeinde in bestimmten Fällen ein Vorkaufsrecht. Dies besteht beispielsweise bei
- Grundstücken, für die der Bebauungsplan eine Nutzung für öffentliche Zwecke festlegt und
- Grundstücken, die in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet liegen.
Wollen Sie ein Grundstück erwerben, benötigen Sie ein Negativzeugnis, damit das Eigentum im Grundbuch umgeschrieben werden kann. Mit dem Negativzeugnis bestätigt die Gemeinde Ihnen, dass sie
- kein Vorkaufsrecht für das Grundstück hat oder
- dieses nicht ausübt.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in deren Bezirk das Grundstück liegt
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Mitteilung Kaufvertrag
Verfahrensablauf
Die Verkäufer- oder die Käuferseite muss der Gemeinde den Inhalt des Kaufvertrags mitteilen. In den meisten Fällen übernimmt dies der beurkundende Notar oder die beurkundende Notarin.
Er oder sie beantragt schriftlich die Ausstellung des Negativzeugnisses bei der Gemeinde, in der das Grundstück liegt.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
Abschrift Kaufvertrag
Kosten
Die Höhe der Gebühren für die Ausstellung eines Negativzeugnis ist in der kommunalen Gebührensatzung festgelegt:
Bis 250.000 Euro fällt eine Gebühr von 40 Euro,
ab 250.001 Euro bis 750.000 Euro eine Gebühr von 75 Euro,
ab 750.000 Euro eine Gebühr von 150 Euro an.
Bearbeitungsdauer
Die Ausstellung eines Negativzeugnisses dauert in der Regel 1-2 Monate.
Will die Gemeinde ihr Vorkaufsrecht ausüben, muss sie einen entsprechenden Vorkaufsrechtsbescheid – je nach Rechtsgrundlage – innerhalb von zwei bis drei Monaten ab Mitteilung des Kaufvertrags erlassen.
Hinweise
keine
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Stadt Ludwigsburg