Wahlschein zur Briefwahl beantragen
Sie wollen in einem anderen Wahllokal als in dem zugewiesenen wählen? Oder Sie wollen Ihre Stimme durch Briefwahl abgeben? Dafür benötigen Sie einen Wahlschein.
Auch Menschen mit Behinderung, die nicht das vorgesehene, sondern ein barrierefreies (behindertengerechtes) Wahllokal nutzen möchten, müssen ebenfalls einen Wahlschein beantragen.
Nachfolgend (unter "Verfahrensablauf") finden Sie die Möglichkeiten, wie Sie einen Wahlschein beantragen können und welche Angaben notwendig sind.
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Ausstellung eines Wahlscheins ist, dass Sie
- für die betreffende Wahl wahlberechtigt sind und
- im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Verfahrensablauf
Sie können den Wahlschein auf folgende Arten beantragen:
- persönlich, vor Ort (jedoch nicht telefonisch)
- durch eine mit einer schriftlichen Vollmacht ausgestattete Vertretung
- schriftlich, per E-Mail oder Fax
Hinweis: Verwenden Sie das auf der Wahlbenachrichtigung befindliche Formular. - per Online-Antrag
Ihr Antrag muss folgende Angaben enthalten:
- Familiennamen
- Vornamen
- Geburtsdatum
- Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
- Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind (sofern aus der Wahlbenachrichtigung bekannt)
Fristen
Sie können den Wahlschein bis spätestens zwei Tage vor der Wahl (Freitag), 18 Uhr, beantragen.
Hinweis: In besonders geregelten Ausnahmefällen, vor allem bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, können Sie den Wahlschein noch bis 15 Uhr am Wahltag beantragen.
Erforderliche Unterlagen
wenn möglich: die Wahlbenachrichtigung
Kosten
keine
Bearbeitungsdauer
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Hinweise
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Vertiefende Informationen
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Rechtsgrundlage
je nach Art der Wahl, für die Sie einen Wahlschein beantragen:
Freigabevermerk
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