Wohnungsbindung und Sozialmietwohnungen
Im gesamten Stadtgebiet gibt es Sozialmietwohnungen, die in der Vergangenheit durch öffentliche Mittel des Bundes, des Landes Baden-Württemberg oder der Stadt Ludwigsburg gefördert wurden und gegenüber dem ortsüblichen Mietpreis preisreduziert vermietet werden.
Um die anhaltende Nachfrage nach Wohnraum künftig angemessen zu befriedigen, werden in den nächsten Jahren neue Wohnbauflächen entwickelt. Ein Schwerpunkt ist dabei auch der Bau neuer Sozialmietwohnungen
Zuständige Stelle
Die Überwachung der Belegungs- und Mietbindungen bei geförderten Mietwohnungen und selbstgenutzten Wohneinheiten ist bei der Abteilung Soziales / Wohnungsbindung angesiedelt.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Geförderte Mietwohnungen sind Mieterinnen und Mietern vorbehalten, deren Jahreseinkommen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Wohnungssuchende, die eine geförderte Wohnung beziehen möchten, benötigen einen passenden und gültigen Wohnberechtigungsschein, der nach einer Einkommensprüfung ausgestellt wird. Zum Großteil werden die Wohnungen über Jahre zu einem günstigeren Mietpreis vermietet.
Für die Belegung und Vermietung von neu geförderten Wohnungen und Wohnungen im Bestand gelten neben dem allgemeinen Wohnraummietrecht die Vorschriften des Landeswohnraumförderungsgesetzes (LWoFG).
Auch für geförderte Eigenheime und geförderte selbstgenutzte Wohnungen gelten bestimmte Regelungen in Fällen einer vorzeitigen Veräußerung oder im Falle einer Vermietung.
Verfahrensablauf
Für die Belegung und Vermietung von neu geförderten Wohnungen und Wohnungen im Bestand gelten neben dem allgemeinen Wohnraummietrecht die Vorschriften des Landeswohnraumförderungsgesetzes (LWoFG).
- Überprüfung der Wohnberechtigung
- Prüfung der vereinbarten Miete
- Erteilung von Freistellungen, Prüfung und Einleitung von Maßnahmen bei Leerstand, Zweckentfremdung, baulichen Änderungen und Abbruch
- Prüfung und ggf. Einleitung von Maßnahmen bei Verstößen
- Prüfung und Erteilung von Selbstnutzungsgenehmigungen
- Festlegung und Bestätigung des Endes der Eigenschaft „öffentlich gefördert“
Erforderliche Unterlagen
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Hinweise
Für die Wohnraumförderung ist der Landkreis zuständig. Weitere Informationen unter www.landkreis-ludwigsburg.de